Abfertigung ALT
für alle Anstellungsverhältnisse beginnend bis zum 31.12.2002
Nutzen Sie die Möglichkeit einer rechtzeitigen Vorsorge in Form einer Rückdeckungsversicherung oder Auslagerung der Abfertigungsansprüche (EStR 2000 RZ 3369a). Zusätzliche Effekte lassen sich in Form von Steuerersparnis und Bilanzoptimierung erreichen.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Beibehaltung System ALT
- mit oder ohne Rückstellungen
- mit oder ohne Wertpapierdeckung
- Rückdeckungsversicherung als Ergänzung
Umstellung in System NEU
- Vollübertritt
- Teilübertritt
Abfertigungsrückdeckungs-Versicherung (Indirektvertrag)
- Für 100% der Ansprüche oder in Kombination
mit der Wertpapierdeckung - Kann selektiv eingesetzt werden
=> Stammpersonal - Kalkulierbarer Aufwand auf gesamte Dienstzeit verteilt
„Auslagerungsversicherung“ gem. RZ 3369a EStR
Abfertigungsverpflichtungen (gesetzlich und kollektivvertraglich) können an eine Versicherung ausgelagert werden. Wie?
- Abschluss einer Direktversicherung mit Bezugsrecht bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- für alle oder einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Auslagerungsversicherung – Struktur
- keine Aktivierung und damit steuerfreie Erträge
- Versicherungsprämie ist Betriebsausgabe
- keine Versicherungssteuer
- kalkulierbare Liquiditätsvorsorge