TIERVERSICHERUNG

Tierkrankenversicherung

Die Tierkrankenversicherung zählt wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu den Tierversicherungen. Eine TKV erstattet die erforderlichen Kosten der tiermedizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall für versicherte Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde. Art und Umfang der Kostenerstattung sowie eventuelle Selbstbeteiligungen hängen wie in der privaten Krankenversicherung von der abgeschlossenen Versicherungspolice ab.

Bei Abschluss der Tierkrankenversicherung macht der Halter unter anderem Angaben zu Alter, Rasse und Gesundheitszustand des Tieres. Diese Angaben werden in der Regel von der Versicherungsgesellschaft überprüft.

Versicherer bieten im Allgemeinen zwei Versicherungsmodelle für Tiere in unterschiedlichen Tarifoptionen an:

  • eine Tierkrankenvollversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung mit Operations-Kostenschutz, die sämtliche ambulanten und stationären Kosten, die Nachsorge sowie Medikamente abdeckt, oder
  • eine Operationskosten-Versicherung, die Eingriffe in Folge von Unfällen oder Krankheiten übernimmt

Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach der zu versichernden Tierart, der Rasse und dem Alter des Tieres bei Vertragsabschluss. Teilweise gibt es Altersgrenzen für die Aufnahme älterer Tiere. Bestimmte Krankheiten, zum Beispiel Erbkrankheiten bei Stammbaum-Tieren wie Rasse-Katzen oder Rasse-Hunden, sind von Versicherungsleistungen häufig ausgeschlossen. Tiere mit Vorerkrankungen werden teilweise gar nicht oder nur mit Einschränkungen oder mit Aufschlag versichert.


Tierhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss),
  • Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes),
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.[1]