Versicherungslexikon

GARANTIEVERZINSUNG

Der Garantiezins einer Versicherung ist der vom Versicherer bei einer Kapitalbildenden Renten- und Kapital-Lebensversicherung garantiere Mindestzins, der für die eingezahlten Sparbeiträge anfällt. Dieser Garantiezins wird von den Versicherern über die gesamte Laufzeit garantiert und berechnet sich auf alle eingezahlten Prämien abzüglich der Kosten.

GEBÄUDEVERSICHERUNG

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Separate Gebäude wie z. B. Gartenhütten bedürfen daher eines entsprechenden besonderen Einschlusses. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.

GEFÄHRDUNGSHAFTUNG

Ist die Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers. Geregelt wird dies in einzelnen Gesetzen wie z. B. im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflicht-, Luftverkehrs- und Atomhaftpflicht, im Rohrleitungsgesetz, Berggesetz und Forstgesetz. In Erweiterung der Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wurde damit der Schutz von geschädigten Personen gestärkt. Gefährdungshaftung im Kraftfahrzeugbereich bedeutet, dass allein die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges den Halter verpflichtet, für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen, zu haften.

GEFAHRENERHÖHUNG

Ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände. Wird hier vorsätzlich gehandelt und dies führt zum Eintritt des Versicherungsfalls, zu einer Vergrößerung des Schadenumfangs oder wird die Gefahr der unberechtigten Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher gemacht, dann wird der Versicherer leistungsfrei.

GEFAHRENKLASSE

Bei einigen Versicherungssparten (z. B. Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen) hängt die Prämienhöhe unter anderem von der Branche bzw. beruflichen Tätigkeit ab (Einteilung nach „Gefahrenklassen“). Betriebe bzw. Personen mit verwaltender oder kaufmännischer Tätigkeit erhalten geringere Prämien als solche mit körperlicher oder handwerklicher Tätigkeit.

GEHALTSUMWANDLUNG

Den Begriff Gehaltsumwandlung verwendet man im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge. Bei diesem attraktiven Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, verzichtet der Arbeitnehmer auf 300 Euro Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eine Lebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer eine steuerfreie lebenslange Pension.

GELTUNGSBEREICH

Der Geltungsbereich gibt an, in welchen Ländern die vereinbarte Versicherung gilt (z. B. Unfallversicherung weltweit, Kfz-Haftpflichtversicherung ohne zusätzliche Vereinbarung nur in den Ländern, die auf der grünen Karte erwähnt sind).

GENERALPOLIZZE

Ist ein Begriff aus der Transportversicherung, bei der der Versicherer auf Einzel- Transportanmeldungen verzichtet und für die laufend zu versichernden Risiken im Voraus Deckung gewährt.

GENESUNGSGELD

Zu den möglichen Leistungen der privaten Unfallversicherung zählt das Genesungsgeld. Ergibt sich nach einem Unfall ein Krankenhausaufenthalt, kann die Versicherung für jeden Aufenthaltstag ein festgelegtes Tagegeld zahlen. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus leistet der Versicherer üblicherweise die gleiche Summe pro Tag wie das Krankenhaustagegeld für die häusliche Pflege bis zur Genesung (meist begrenzt auf eine maximale Zeitdauer).

GESCHÄDIGTER (Dritter)

In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte derjenige, der gegenüber dem Versicherungsnehmer den Schaden geltend macht. Die Entschädigungsleistung erhält er vom Versicherer.

GESUNDHEITSPRÜFUNG

Für den Abschluss einer Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) ist die Feststellung des Gesundheitszustandes Voraussetzung. Es genügt im Allgemeinen die vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Ab einer höheren Versicherungssumme oder auch höherem Abschlussalter ist ein ärztliches Attest erforderlich.

GEWINNBETEILIGUNG

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist der Versicherungsnehmer am Gewinn, der aus der Veranlagung seiner einbezahlten Prämien erwirtschaftet wird, beteiligt. Versicherer sind verpflichtet einen Großteil dieser Gewinne an den Kunden weiterzugeben. Da diese von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängen, können sie nicht garantiert werden. Der Versicherungsnehmer ist jährlich über den Stand der erworbenen Gewinnbeteiligung seines Vertrages zu informieren.

GLASVERSICHERUNG

Nicht versichert sind Hohlgläser wie Beleuchtungskörper, Vasen, Trinkgläser oder optische Gläser. Keine Entschädigung leistet der Versicherer bei Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern oder Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst oder beim Transport entstehen. Spezialverglasungen müssen gesondert versichert werden. Meist wird die Glasbruchversicherung im Rahmen einer Haushalts-, Eigenheim- oder Betriebsbündelversicherung abgeschlossen.

GLIEDERTAXE

Die Gliedertaxe entstammt der privaten Unfallversicherung. Sie dient der Bestimmung des Invaliditätsgrads und der darauf beruhenden Zahlung an den Versicherten. Je höher der Invaliditätsgrad, desto umfassender die Zahlung. Für jeden Körperteil gelten bestimmte Prozentsätze, die sich zum Teil zwischen den Versicherern unterscheiden. Verlust oder Funktionsunfähigkeit einer Hand etwa zählt bei der normalen Gliedertaxe als 55-prozentige Invalidität. Manche Versicherer definieren hier einen höheren Invaliditätsgrad und eine entsprechend höhere Entschädigung.

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT

Ein Versicherungsnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt (Beispiele: brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, sodass ein Brand entsteht, Einbruchschaden infolge fehlender oder mangelnder Sicherung). Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, ist der Versicherer meist leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachten Schäden seinen Schadenersatz. Bei grober Fahrlässigkeit holt sich der Versicherer das Geld vom Verursacher zurück (Regress).

GRUNDSTUFE

Die Stufe 9 bezeichnet man in der Kfz-Haftpflichtversicherung als Grundstufe (für Neueinsteiger). Siehe auch BONUS-MALUS-SYSTEM.

GRÜNE KARTE

Sie ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Innerhalb Europas sollte grundsätzlich das Kfz-Kennzeichen als Beleg ausreichen, dass eine gültige Versicherung besteht. Die Karte wird vom Haftpflichtversicherer ausgestellt und enthält alle Angaben über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung und Adressen von Regulierungsbüros, an die sich der Geschädigte im Gastland um Rat und Hilfe wenden kann. In welchen Ländern eine Grüne Karte mitzuführen ist, erfahren Sie beim Versicherungsverband Österreich.

GRUPPENVERSICHERUNG

In der Gruppenversicherung wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag gegen ein definiertes Risiko versichert. Der Vertragspartner ist dabei immer der Versicherungsnehmer und die Versicherung wird auch von diesem verwaltet. Eine kleine Form der Gruppenversicherung ist zum Beispiel die Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung.