Versicherungslexikon

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden. Schadenersatzforderungen Dritter können, vor allem bei Personenschäden, in enorme Summen wachsen. Einige Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger oder auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens, der dem versicherten Risiko entspringt. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach prüft und gegebenenfalls auch abwehrt. Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer vor. Leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

HAFTUNG

Bedeutet Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem Geschädigten in unbegrenzter Höhe aufgrund des Gesetzes oder eines Vertrags. Grundsätzlich ist die Haftung vom Verschulden abhängig.

HAGELVERSICHERUNG

Bei der Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle Absicherung für die Landwirtschaft. Der Versicherer deckt den Ertragsausfallschaden an den versicherten Erzeugnissen, der durch Hagelschlag entsteht. Im Rahmen einer Elementarschadenversicherung für Gebäude, Eigenheim, Betrieb oder Haushalt sind unter anderem auch Hagelschäden gedeckt.

HAKENLASTVERSICHERUNG

HAKENLASTVERSICHERUNG ist eine Spezialversicherung im Rahmen der Transport- oder Haftpflichtversicherung (für Kräne, Abschlepp- oder Bergefahrzeuge), die einen Sachschaden am beförderten Gut deckt sowie einen daraus entstehenden Folgeschaden.

HAUS-HAUSVERSICHERUNG

Durchgehende Transportversicherung vom Beginn des Transportes bis zum Bestimmungsort.

HAUSHALTSVERSICHERUNG

Ist eine Bündelversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Elementarereignisse, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Haftpflicht schützt. In der Regel sind auch Vandalismus-Schäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruch mitversichert. Um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme ausreichend sein und die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Münzsammlungen etc. müssen beachtet werden.

HEIRATSVORSORGE

(Aussteuerversicherung) Ist eine besondere Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung bei Heirat, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr des versicherten Kindes fällig wird. Bei Ableben des Versorgers entfällt die weitere Beitragszahlung. Manche Versicherer zahlen zusätzlich eine Versicherungssumme zur Erstversorgung aus.

HÖCHSTHAFTUNGSSUMME

Drückt die Haftungsgrenze des Versicherers aus. In der Haushalts- und Eigenheimversicherung wird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche bzw. verbauten Fläche und Geschossen berechnet. Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme im Schadensfall.

HÖHERE GEWALT

Darunter versteht man von außen kommende, nicht voraussehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet werden können. Schäden aufgrund solcher Ereignisse finden in den meisten Versicherungssparten keine Deckung.