Versicherungslexikon

ABFINDUNGSERKLÄRUNG

Durch Unterfertigung der Abfindungserklärung erklärt der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden zu verzichten und hinsichtlich aller weiteren Ansprüche abgefunden zu sein.

ABLAUF

Versicherungsverträge werden im Normalfall über einen längeren Zeitraum abgeschlossen (3 Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich). Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Um den Vertrag beenden zu können, bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer, da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer es handelt sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten, wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf eines Kfz), Besitzwechsel oder Kündigung im Schadensfall.

ABLEBENSVERSICHERUNG

Die Ablebensversicherung (Risikoversicherung) ist eine Lebensversicherung, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird (ohne Kapitalbildung für den Erlebensfall). Diese Versicherung wird als finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene oder zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.

ABTRETUNG/ZESSION

Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag an einen Dritten (z. B. Lebensversicherung). Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).

ABWENDUNGS- und MINDERUNGSPFLICHT

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet bei Eintritt eines Schadens gemäß Versicherungsvertragsgesetz, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen – sofern es die Umstände gestatten, sind diese Weisungen einzuhalten (siehe auch OBLIEGENHEITEN).
AGBÖVM – Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler Das Bundesgremium der Versicherungsmakler und Agenten hat aufgrund des Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt.

ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN (AVB)

Als Allgemeine Versicherungsbedingungen bezeichnet man das Kleingedruckte eines Versicherungsvertrags in der Fachsprache. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen legen beispielsweise fest, wie und in welchem Umfang der Versicherungsnehmer im Schadensfall entschädigt wird oder auch wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat. Häufig werden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch konkretere „Besondere Versicherungs- oder Tarifbedingungen“ ergänzt.

ALLMÄHLICHKEIT

Manche Schäden entstehen nicht sofort, sondern über einen längeren Zeitraum, werden also häufig erst lange Zeit nach dem Ereignis oder der Handlung, die zum Schaden geführt hat, sichtbar.
ALL-RISK Der Begriff bezeichnet eine (Transport)versicherung, die vom Leistungsumfang her alle möglichen und erdenklichen Gefahren und Risiken inkludiert und abdeckt, sofern diese nicht explizit schriftlich in der Polizze ausgeschlossen sind.

ANFECHTUNG

Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der Vertrag von Beginn an nichtig ist.

ANTRAG

Bezeichnet rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt, sollte dieser vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchgelesen werden – denn bei falschen Angaben im Antrag kann der Versicherer, trotz Prämienzahlung, leistungsfrei sein!

ANTRAGSBINDEFRIST

Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne, innerhalb welcher der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos vorzunehmen hat. Der Versicherungsnehmer ist während dieser Zeit an seinen Antrag gebunden. Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so gilt der Vertrag als geschlossen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.

ANWARTSCHAFT

Ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind. Das erworbene Recht kommt durch die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen (z. B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung).

ANZEIGEPFLICHT

Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall kommen. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich während der Laufzeit des Vertrages, sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z. B. Wohnsitzänderung, Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch als Zweitwohnsitz). Im Schadensfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.

ASSEKURANZ

Ist ein anderes Wort für Versicherung.

ASSET ALLOCATION

Als Asset Allocation bezeichnet man die Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets). Durch die Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere können Ertrag und Risiko bestimmt und optimiert werden. Assets können z. B. Aktien, Anleihen, Geldmarktpapiere oder Währungen sein, weitergehend auch Immobilien oder Edelmetalle.

ASSISTANCE-LEISTUNGEN

Sind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar helfen d. h. weltweite, unbürokratische Hilfe rund um die Uhr, Kostenübernahme und Hilfestellungen bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden, Handwerkersoforthilfe usw. Assistanceleistungen können prämienfreier Bestandteil einer Versicherung sein oder aber gegen Prämie abgeschlossen werden.

AUFSCHUBDAUER

Ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem Beginn der ersten Rentenzahlung. o.