Versicherungslexikon

FAHRERFLUCHTFONDS

Verkehrsopfer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, wenn kein diesbezüglicher Versicherungsschutz besteht z. B. bei Fahrerflucht des Unfallgegners, gestohlenem Fahrzeug.

FAHRRADVERSICHERUNG

Fahrräder in versperrten Räumen im Rahmen einer Haushaltsversicherung sind in der Regel mitversichert. Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechend angehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

FAHRZEUGRECHTSSCHUTZ

Umfasst den Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie den Führerscheinrechtsschutz. Zusätzlich kann der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz sowie der Lenker-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten und den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.

FÄLLIGKEIT der Leistung

Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte. Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird. Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oder bei Ableben der versicherten Person fällig.

FÄLLIGKEIT der Prämie

Die Fälligkeit ist jener Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, um nicht in Verzug zu geraten.

FEUERMAUER

Gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll.

FEUERSCHUTZSTEUER

Ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände. Sie beträgt derzeit acht Prozent. Vier Prozent davon sind vom Versicherungsnehmer zu tragen, daher beträgt bei Feuerversicherungen die Steuer insgesamt 15 Prozent. Der Erlös wird auf die Länder zum Erhalt der Feuerwehren aufgeteilt.

FEUERVERSICHERUNG

Bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. -abwehr.

FINANZMARKTAUFSICHT (FMA)

Ist die unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde in Österreich. Die Aufgaben der FMA umfassen insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die Ahndung von Verstößen, den Schutz von Anlegern und Konsumenten und die Sicherung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes.

FLOTTENRABATT

Dabei handelt es sich um einen speziellen Nachlass bei Kfz-Versicherungen, der gewährt wird, wenn bei einem Versicherer eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers versichert wird.

FOLGEPRÄMIE

Die Folgeprämie bezeichnet den regelmäßig zu bezahlenden Beitrag nach Beginn der Versicherung und Zahlung der Erstprämie. Mit der Erstprämie beginnt die Versicherung. Ab diesem Zeitpunkt hat der Versicherungsnehmer uneingeschränkten Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz bleibt allerdings nur erhalten, wenn auch weiterhin die vertraglich vereinbarten Folgeprämien bezahlt werden. Werden die Folgeprämien nicht rechtzeitig bezahlt, riskiert der Versicherungsnehmer nach einer Frist seinen Versicherungsschutz.

FOLGESCHADEN

Ein Folgeschaden ist ein durch ein Ereignis herbeigeführter mittelbarer Schaden. Versicherte Sachen können sowohl durch unmittelbare Einwirkung eines Schadenereignisses, als auch durch unvermeidliche Folgewirkungen beeinträchtigt werden. In der Hausratversicherung sind alle Schäden gedeckt, die durch die versicherten Gefahren verursacht werden, also auch Folgeschäden.

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG

Eine Form der Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und der Versicherungssumme zu wählen. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer. Es gibt auch Varianten, bei denen das einbezahlte Kapital garantiert wird.

FONDSORIENTIERTE LEBENSVERSICHERUNG

Eine Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und die Aussicht auf höhere Erträge durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Aktienmärkten bietet.

FRANCHISE

Franchise bedeutet Selbstbehalt. Bei der Abzugs-Franchise wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz, der im Schadensfall immer in Abzug gebracht wird, vereinbart. Beim Integral Franchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Schäden, die über diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.

FREIWILLIGE ZUKUNFTSSICHERUNG

Gemäß dem Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu 300 Euro steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden. Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler für den Dienstnehmer auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seine Hinterbliebenen sind die direkt Begünstigten. Die Prämien sind für das Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei.

FREIZEITUNFALLVERSICHERUNG

Ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die sich nur auf den Freizeitbereich beschränkt. Da jedoch Berufsunfälle durch die Leistungen der staatlichen Unfallversicherung meist nicht ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine umfassende private Unfallversicherung.

FREIZÜGIGKEIT

Werden in einem Versicherungsvertrag verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenen Versicherungssummen zusammengefasst, so kann die Freizügigkeitsklausel vereinbart werden. Damit werden Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt und ein Summenausgleich durchgeführt.

FREMDVERSICHERUNG

Die Fremdversicherung kann eine Versicherung auf eine andere Person oder eine Versicherung für fremdes Eigentum meinen. Letztere gilt nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist. Der Begriff Fremdversicherung kann außerdem für die nicht-eigne Versicherung stehen.

FÜHRERSCHEINRECHTSSCHUTZ

FÜHRERSCHEINRECHTSSCHUTZ ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften.

 

FÜHRERSCHEINRECHTSSCHUTZ

FÜHRERSCHEINRECHTSSCHUTZ ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften.

FUHRPARKKLAUSEL

Begriff aus der Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Innerhalb des Vertrages werden sämtliche Fahrzeuge eines Betriebes erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind automatisch mitversichert. Einmal jährlich wird der aktuelle Stand der Fahrzeuge gemeldet und die Prämie neu berechnet.