Versicherungslexikon

ZAHLUNGSVERZUG

Werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit entrichtet, erfolgt eine Mahnung in Form eines Mahnschreibens (mit Zahlungsfrist von zwei Wochen bzw. einem Monat bei Feuerversicherung).

ZAHLWEISE

Versicherungsprämien werden jährlich im Vorhinein eingezahlt. Eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich.

ZEITRENTE (temporäre Rente)

Wird aus einer Lebensversicherung etwa zehn oder 15 Jahre bezahlt.

ZEITWERT

Er ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Zeitwertversicherungen sind jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.

ZESSION (Abtretung)

Vertrag, durch den ein Gläubiger seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Der Dritte (neuer Gläubiger) heißt Zessionar, der abtretende alte Gläubiger Zedent und der Schuldner, der an den neuen Gläubiger zu leisten hat.

ZILLMERUNG (gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren)

Die Zillmerung ist eine Deckungskapital-Berechnungsformel der traditionellen Versicherungsmathematik. Es ist die in Deutschland gebräuchlichste Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz. Die Formel ist nach dem Mathematiker August Zillmer benannt. Oft wird die Zillmerung auch mit der anfänglich geringen Höhe der Rückkaufswerte in Verbindung gebracht.

ZINSGEWINNE

Zinsgewinne sind die vom Versicherer erwirtschafteten Erträge, die höher sind als die ursprünglich kalkulierten Überschüsse aus der Verzinsung von Kapitaleinlagen. Zinsgewinne sind die Haupteinnahmequelle der Lebensversicherer und erhöhen die Überschussbeteiligung entscheidend.

ZUKUNFTSSICHERUNG

Gemäß § 3(1) Z 15 EStG 1988 kann jeder Unternehmer seinen Mitarbeitern eine Zukunftsvorsorge einrichten und das sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter steuerfrei und ohne Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen.

ZUKUNFTSVORSORGE

(Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108 EstG). Um den Aufbau einer Privatpension zu fördern, begünstigt der Staat Einzahlungen in eine Rentenversicherung. Die Auszahlung einer lebenslangen Rente ist bereits ab dem 40. Lebensjahr möglich, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre lang bespart wurde. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich.

ZULASSUNGSSTELLE

Die Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann bei einer Zulassungsstelle einer Versicherungsgesellschaft erfolgen. Hat die Versicherung, bei der die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.

ZUSATZVERSICHERUNG

Man unterscheidet zwei Arten von Zusatzversicherungen. Zum einen zusätzliche Privatversicherungen als Ergänzung zur Sozialversicherung, wie etwa die Private Krankenversicherung, die als Zusatzversicherung zur Grundversorgung dient. Zum anderen Erweiterungen eines Versicherungsvertrages, wie beispielsweise für den Fall eines Pflegebedarfs oder eines Unfalls.

ZUWACHSPLAN (dynamische Beitragserhöhung)

Dient bei Personenversicherungen der Sicherung der Kaufkraft der bei Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistung. Im Unterschied zur Indexklausel wird hier ein fixer Prozentsatz vereinbart, um welchen sich die Versicherungssumme und die Prämie jährlich erhöhen.